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Fragen und Antworten zur Hausratversicherung

» Hausratversicherung: Welche Leistungen sind eingeschlossen?

» Hausratversicherung: Was ist gedeckt?

» Fahrraddiebstahl im Freien: Was beinhaltet diese Zusatzversicherung?

» Glasversicherung: Welche Schäden versichert dieser Zusatzbaustein?

» Hausrat: Wie bestimmen Sie die richtige Versicherungssumme?

» Wohnfläche: Was gehört dazu?

» Hausrat: Was wird als Hausrat bezeichnet?

» Umzug: Was ist bei einem Umzug zu beachten?

» Mechanische Sicherungen: Welche Sicherungsmöglichkeiten gibt es?

Hausratversicherung: Welche Leistungen sind eingeschlossen?

Die Hausratversicherung tritt z.B. ein bei Einbruch, Raub, Leitungswasserschäden oder Brand.

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung besteht auch außerhalb der versicherten Wohnung und ist weltweit bis zu drei Monaten gültig. Wenn zum Beispiel Einbrecher Urlaubsgepäck aus dem verschlossenen Hotelzimmer stehlen, bezahlen wir bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme (bis maximal 10.000 Euro).

Bitte beachten Sie: Nicht versichert ist der Hausrat, wenn dieser beispielsweise während eines Campingurlaubs aus dem Zelt oder dem Wohnwagen gestohlen wird.

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Hausratversicherung: Was ist gedeckt?

Ersetzt werden der Neuwert und Zusatzkosten.

Wir ersetzen alle Gegenstände, die zerstört oder beschädigt sind. Sie erhalten den Neuwert – das ist der Betrag, den man heute nach Totalverlust, zum Beispiel durch Brand oder Diebstahl, für einen gleichwertigen Gegenstand bezahlen müsste.

Außerdem übernehmen wir weitere Aufwendungen, die direkt mit dem Schadenfall zusammenhängen:  

  • Aufräumkosten: Ausgaben für das Wegräumen und den Abtransport von Sondermüll werden bezahlt
  • Bewegungs- und Schutzkosten: Wenn zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Gegenstände bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, werden die Kosten übernommen. Beispielsweise, wenn nach einem Leitungswasserschaden der Teppich gereinigt oder ersetzt werden muss und dafür der Wohnzimmerschrank abgebaut werden muss.
  • Unterbringungskosten: Sofern Ihre Wohnung nach dem Schadenfall gänzlich unbewohnbar ist, tragen wir die Kosten für Ihre Unterbringung – bis zu 100 Tage und bis zu 100 Euro täglich – ohne Nebenkosten wie zum Beispiel Frühstück oder Telefon.
  • Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen: Wenn im Bereich der Wohnung bei einem Einbruch oder durch Vandalismus Gebäudebeschädigungen entstehen (zum Beispiel eine beschädigte Terrassentür) werden die Reparaturkosten erstattet.
  • Reparaturkosten für gemietete Wohnungen: Falls bei einer Mietwohnung Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten entstehen, kommen wir für die Beseitigung auf.
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten: Wenn Sie versucht haben, Schaden abzuwenden oder gering zu halten, und dabei Aufwendungen entstanden sind, ersetzen wir diese – zum Beispiel eine Decke, mit der Sie einen Brand löschen wollten.
  • Schlossänderungskosten: Falls bei einem Einbruch oder Diebstahl Schlüssel gestohlen werden, tragen wir die Kosten für das Auswechseln der Schlösser an Ihrer Wohnungstür.
  • Transport- und Lagerkosten: Wenn Ihre Wohnung nach dem Schadenfall unbewohnbar ist, zahlt Die Hausratversicherung die Zwischenlagerung des Hausrats für bis zu 100 Tage.

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Fahrraddiebstahl im Freien: Was beinhaltet diese Zusatzversicherung?

Fahrräder, die mit einem Schloss gesichert sind, stehen zwischen 6 und 22 Uhr unter Versicherungsschutz. Dieser gilt auch noch nach 22 Uhr, wenn das Fahrrad in dieser Zeit benutzt wird oder wenn es in einem Gemeinschafts-Fahrradkeller abgestellt ist. Wie hoch die Entschädigung im Schadenfall ausfallen soll, können Sie frei wählen (Entschädigungsgrenze zwischen 1% und 5%
der Versicherungssumme).

Diese Versicherung ist eine Ergänzung zur Hausratversicherung.

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Glasversicherung: Welche Schäden versichert dieser Zusatzbaustein?

Die Glasversicherung deckt alle Außen- und/oder Mobiliarverglasungen, die zur Wohnung oder zum Haus gehören. Dazu zählen sowohl Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Außentüren, Wintergärten wie auch Wandspiegel, Duschkabinen oder die Glaskeramik-Kochfläche.

Diese Versicherung ist eine Ergänzung zur Hausratversicherung.

Im Einzelnen schließt die Glasversicherung folgende Bereiche mit ein:


Außenverglasung


Glasbausteine und Profilbaugläser sowie Glas- und Kunststoffscheiben von:

  • Fenstern, Außentüren und Wänden
  • Balkonen und Terrassen
  • Wintergärten, Veranden und Loggien
  • Wetterschutzbauten, Dächern und Brüstungen
  • Sonnenkollektoren und Lichtkuppeln

 

Mobiliarverglasung

  • Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Schrank- und Wandspiegeln, Duschkabinen oder Trennwänden
  • Glas- und Kunststoffplatten
  • Glas- und Kunststoffscheiben von Innentüren
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
  • künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
  • eine Glaskeramikkochfläche
  • Aquarien- und Terrarienscheiben sind mitversichert.

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Hausrat: Wie bestimmen Sie die richtige Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme sollte nach dem Wert Ihres Hausrats oder anhand der Wohnfläche ermittelt werden. Pro Quadratmeter rechnet man 600 Euro Versicherungssumme. Wenn Sie sich an diese Faustregel halten, verzichten wir im Schadenfall auf einen Abzug wegen möglicher Unterversicherung.

Falls Sie Antiquitäten oder andere wertvolle Gegenstände besitzen, sollten Sie die Versicherungssumme höher veranschlagen. 

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Wohnfläche: Was gehört dazu?

Als Wohnfläche wird die Gesamtgrundfläche aller Räume einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bezeichnet, die Sie bewohnen oder für Hobbys nutzen, also auch Diele, Flur, Wintergarten und Nebengebäude.

Ist in Ihrem Miet- bzw. Kaufvertrag oder in den Bauunterlagen eine Wohnfläche in Quadratmetern ausgewiesen, können Sie diesen Wert direkt für Ihren Versicherungsvertrag übernehmen.

Treppen, Balkon, Loggia und Terrasse sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht für Hobbys genutzt werden, zählen nicht zur Wohnfläche.

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Hausrat: Was wird als Hausrat bezeichnet?

Als Hausrat bezeichnet man alle Gegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, also nicht nur Möbel und Haushaltsgeräte, sondern auch Kleidung, CDs oder Bücher.

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Umzug: Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Der Versicherungsschutz geht bei einem Umzug auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs ist der Hausrat in beiden Wohnungen versichert. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Melden Sie Ihren Wohnungswechsel bei Umzugsbeginn.

Symbol: Wichtig Beachten Sie: Sofern sich Ihre neue Wohnung in einer anderen Postleitzahl-Zone befindet, kann sich auch der Beitrag für Ihre Hausratversicherung ändern.

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Mechanische Sicherungen: Welche Sicherungsmöglichkeiten gibt es?

Unter mechanischen Sicherungen werden spezielle Sicherheitsvorkehrungen an Fenstern und Türen verstanden.

Dazu zählen:


bei Fenstern, Terrassen- oder Balkontüren:

  • abschließbare Fenster- bzw. Türgriffe, Gitter, Fenster- bzw. Türschlösser
  • Sicherungswinkel oder Einbruch hemmendes Verbundsicherheitsglas
  • Rollläden mit Feststellsicherung
  • zusätzliche Sicherungen für Hebe- und Schiebetüren


bei Abschlusstüren oder Kellerabgängen:

  • mit Kunststoff oder Metall verstärkte Türblätter
  • Einsätze aus Einbruch hemmenden Füllungen
  • Innengitter oder innen liegende verschraubte Glashalteleisten
  • Querriegelschlösser
  • Schlösser mit Mauerverankerung oder Mehrfachverriegelung

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