Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Versicherungsbeitrag für die Autoversicherung.
» Schadenfreiheitsklasse: Was bringt unfallfreies Fahren?
» Zahlungsweise: Wann bezahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag?
» Typklasse: Wirkt sich der Fahrzeugtyp auf den Versicherungsbeitrag aus?
» Vorläufiger Versicherungsschutz: Was bedeutet das?
» Einstufung: Wie werden schadenfreie Jahre beim Versicherungswechsel angerechnet?
» Erstversicherung: Wie werden Sie eingestuft, wenn Sie zum ersten Mal ein Auto versichern?
» Rabattübertragung: Wie funktioniert eine Rabattübertragung?
» Rückstufung: Wie wirkt sich ein Unfall auf den Versicherungsbeitrag aus?
» Versicherungsfreie Zeit: Bliebt die Schadenfreiheitsklasse erhalten?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), in der Sie eingestuft sind, zeigt die Anzahl Ihrer schadenfrei gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf Ihres Vertrags. Je länger Sie unfallfrei fahren, umso günstiger wird Ihre Schadenfreiheitsklasse (bis max. SF 25) und damit Ihr Beitrag.
Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung beträgt der Beitragssatz immer 100 Prozent. Schließen Sie erstmals eine Vollkaskoversicherung ab, so wird die schadenfreie Zeit der Haftpflichtversicherung übernommen.
Für eine Veränderung Ihrer Einstufung sind vor allem die folgenden drei Fälle wichtig:
- Falls Sie im jeweils vorangegangenen Versicherungsjahr keinen Schaden gemeldet haben, wird Ihr Vertrag automatisch zur Hauptfälligkeit in die nächstbessere Klasse eingestuft. Der Versicherungsvertrag muss allerdings mindestens sechs Monate bestanden haben.
- Wurde ein Schaden gemeldet, wird die Schadenfreiheitsklasse zunächst zurückgestuft. Stellt sich später heraus, dass Sie den Schaden nicht verursacht oder Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben, wird die Rückstufung korrigiert.
- Selbst wenn wir bereits Leistungen erbracht haben, können Sie eine Rückstufung verhindern, indem Sie den Schaden innerhalb von sechs Monaten "zurückkaufen", also Ihrer Versicherung die Aufwendungen ersetzen
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Zahlungsweise: Wann bezahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag?
Sie bezahlen den Versicherungsbeitrag nach Wahl entweder:
- jährlich (ohne Zuschlag)
- halbjährlich (mit Zuschlag)
- vierteljährlich (mit Zuschlag)
- monatlich (nur mit Einzugsermächtigung, mit Zuschlag)
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Typklasse: Wirkt sich der Fahrzeugtyp auf den Versicherungsbeitrag aus?
Je nach Fahrzeugtyp ist die statistische Wahrscheinlichkeit von Schäden unterschiedlich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht die Einstufung der Fahrzeuge jährlich im Typklassenverzeichnis (www.gdv.de). Aufgrund dieser Einstufungen werden alle Verträge immer zur Fälligkeit angepasst. Bei Fahrzeugen, die nicht im Typklassenverzeichnis erfasst sind (zum Beispiel Import- oder leistungsgesteigerte Fahrzeuge), nehmen die Versicherungen die Einstufung selbst vor.
Da Typklassen für die Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung getrennt ermittelt werden, können sie voneinander abweichen. Eine Änderung der Typklassen kann sich auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken.
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Bei der Zulassung eines Fahrzeugs brauchen Sie eine Deckungskarte bzw. neu die VB-Nummer. Mit dieser bestätigt die Versicherung den vorläufigen Haftpflichtschutz für Ihr Fahrzeug. Er endet mit der rechtzeitigen Bezahlung Ihres Versicherungsscheins und wird dann in einen endgültigen Versicherungsschutz umgewandelt.
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Einstufung: Wie werden schadenfreie Jahre beim Versicherungswechsel angerechnet?
Wenn Sie eine Versicherung wechseln, werden die schadenfreien Jahre Ihres bisherigen Vertrages in der Regel übernommen.
Bitte beachten Sie: Die Beitragssätze, die den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet sind, können sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.
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Erstversicherung: Wie erfolgt die Einstufung, wenn Sie zum ersten Mal ein Auto versichern?
Wenn Sie bisher noch keine Kfz-Versicherung auf Ihren Namen abgeschlossen haben, stuft die DA Direkt Ihren Vertrag in die Schadenfreiheitsklasse 0 (Klasse 0/230%) ein, wenn Sie keinen Führerschein bzw. Ihren EU-Führerschein kürzer als drei Jahre besitzen
in die Schadenfreiheitsklasse ½ (SF ½/140%) ein, wenn Sie Ihren EU-Führerschein schon länger als drei Jahre besitzen bzw. Ihre Eltern oder Ihr Ehe-/Lebenspartner mindestens in Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft sind.
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Rabattübertragung: Wie funktioniert eine Rabattübertragung?
Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen. Dies ist möglich zwischen:
- Ehe- bzw. Lebenspartnern, die zusammenleben
- Eltern und Kindern
- Großeltern und Enkeln, die zusammenleben
Schadenfreiheitsklassen können Sie übertragen, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.
Wichtig zu wissen: Wenn eine Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, können höchstens so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie man seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag der abgebenden Person angefallen sind.
Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.
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Rückstufung: Wie wirkt sich ein Unfall auf den Versicherungsbeitrag aus?
Nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden werden Sie in der Regel zur nächsten Hauptfälligkeit in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Teilkaskoschäden führen nicht zu Rückstufungen. Die individuelle Vertragssituation wird dabei berücksichtigt.
Es lohnt sich für Sie, einen Schaden selbst zu regulieren, wenn die Schadensumme unterhalb der künftigen Beitragserhöhung liegt. Auch von der Versicherung bereits gezahlte Beträge können Sie noch zurückzahlen. Ihr Vertrag wird dann korrigiert und wie ein schadenfreier Vertrag behandelt.
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Sollte zurzeit kein Fahrzeug auf Ihren Namen versichert sein, bleibt Ihnen die Schadenfreiheitsklasse, die Sie einmal erworben haben, für sieben Jahre erhalten. Sind im Jahr der Vertragsaufhebung Schäden angefallen, so werden diese beim Neuabschluss berücksichtigt. Sind seit der Aufhebung Ihres letzten Vertrags mehr als sieben Jahre vergangen, verfällt Ihre Schadenfreiheitsklasse. Sie werden dann neu eingestuft.
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