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» Deckungskarte: Wozu benötigt man eine Deckungskarte?

» Versicherungsbestätigungs-Nr. (VB-Nummer): Was ist das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB), wozu benötigt man die VB-Nummer und wie bekommt man diese?

» Grüne Karte: Wann brauchen Sie diese?

Deckungskarte: Wozu benötigt man eine Deckungskarte?

Mit der Deckungskarte - und neu der elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nr. (eVB) - bestätigt eine Versicherung, dass der Haftpflichtschutz für ein Fahrzeug übernommen wird (siehe auch vorläufiger Versicherungsschutz). Man braucht eine Deckungskarte und die neue elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr.: 

  • für die Zulassung seines Fahrzeugs
  • für die Umschreibung auf einen anderen Halter
  • für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschilds
  • bei einem Wechsel des Wohnorts, wenn dieser in einem anderen Zulassungsbezirk liegt
  • bei Versicherungswechsel  

 

Die Deckungskarte – inklusive der neuen Versicherungsbestätigungs-Nr. – können Sie nach dem Online-Abschluss direkt selbst ausdrucken oder per E-Mail anfordern bzw. mit der Post zuschicken lassen.

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Versicherungsbestätigungs-Nr. (VB-Nummer): Was ist das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB), wozu benötigt man die VB-Nummer und wie bekommt man diese?

Das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt schrittweise die Deckungskarte in Papierform. Die elektronisch erstellte Versicherungsbestätigungs-Nr. ist eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Mit der VB-Nummer weisen Sie bei der Zulassungsbehörde nach, dass Sie eine Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben.
Man braucht eine VB-Nummer:

  • für die Zulassung seines Fahrzeugs
  • für die Umschreibung auf einen anderen Halter oder Versicherungsnehmer
  • für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschilds
  • bei einem Wechsel des Wohnorts, wenn dieser in einem anderen Zulassungsbezirk liegt 
     

Die Zulassungsbehörden stellen schrittweise auf das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung um. Da die VB-Nummer automatisch auf der Deckungskarte eingedruckt wird, und Sie nach wie vor bei Versicherungsabschluss eine Deckungskarte erhalten, haben Sie die notwendigen Daten zur Hand.

Bei einem Versicherungswechsel benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Wir benachrichtigen direkt die Zulassungsbehörde und übermitteln die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungsummeldung.

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Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte (auch IVK – Internationale Versicherungskarte) brauchen Sie im Ausland als Nachweis Ihrer Versicherung. Bei einem Unfall können sich am Unfall Beteiligte alle relevanten Daten notieren und sich an das Grüne-Karte-Büro des entsprechenden Landes wenden.

Die Grüne Karte ist in folgenden Ländern vorgeschrieben:
 
Länder Europas
Albanien (AL), Bulgarien (BG), Bosnien-Herzegowina (BIH), Mazedonien (MK), Moldawien (MD), Rumänien (RO), Russland (RUS, zusätzlich die asiatischen Teile des Landes), Ukraine (UA), Republik Serbien und Montenegro (SCG), Weißrussland (BY)
 
Außereuropäische Länder und Mittelmeer-Anrainerstaaten 
Israel (IL), Iran (IR), Marokko (MA), Tunesien (TU), Türkei (TR, einschließlich des asiatischen Teiles östlich vom Bosporus) 
 

Wo ist es gut, die Grüne Karte bei sich zu haben?
Nicht erforderlich ist die Grüne Karte dort, wo das Kennzeichenabkommen gilt, d. h. das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs als alleiniger Versicherungsnachweis genügt. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, besonders bei Reisen in die neuen EU-Mitgliedsstaaten, die Grüne Karte mitzuführen, um die Formalitäten nach einem etwaigen Unfall zu vereinfachen.
 
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Österreich (A), Belgien (B), Dänemark (DK), Estland (EST), Frankreich (F), Finnland (FIN), Griechenland (GR), Großbritannien (GB), Italien (I), Irland (IRL), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (L), Malta (M), Niederlande (NL), Polen (PL), Portugal (P), Schweden (S), Slowakei (SK), Slowenien (SLO), Spanien (E), Tschechien (CZ), Ungarn (H), Zypern (CY)
 
Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Schweiz (CH), Island (IS), Kroatien (HR), Norwegen (N) und Andorra (AND)

Falls Sie in Deutschland an einem Unfall mit einem Fahrer oder Fahrzeug aus dem Ausland beteiligt sind, schreiben Sie sich alle relevanten Daten des ausländischen Unfallverursacher von dessen Grüner Karte ab. Dann wenden Sie sich am besten sofort an das Grüne-Karte-Büro in Hamburg (Deutsches Büro Grüne Karte e. V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Telefon: 040-33 44 00). Dadurch wird gewährleistet, dass der Ihnen entstandene Schaden nach deutschem Recht reguliert wird.

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