Autoversicherung
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Autoversicherung.
» Versicherungswechsel: Wie können Sie Ihre Autoversicherung wechseln?
» Kündigung: Wann kann die Autoversicherung gekündigt werden?
» Fahrzeugverkauf: Wie schnell muss die Versicherung informiert werden?
» Versicherungsschutz: Welche Versicherungen brauchen Sie als Autofahrer?
In 4 Schritten zur neuen Versicherung:
- 1. Schritt: Versicherung kündigen: Geben Sie im Kündigungsschreiben Ihre Versicherungsschein-Nummer und das Autokennzeichen an. Und schicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein.
- 2. Schritt: Beitrag berechnen: Ihren günstigen Beitrag können Sie bei Zurich Connect ganz unverbindlich online berechnen. Ihre schadenfreien Jahre übernehmen wir von Ihrer bisherigen Versicherung.
- 3. Schritt: Versicherung online abschließen: Mit wenigen Angaben können Sie Ihre Versicherung direkt online abschließen.
- 4. Schritt: Deckungskarte abschicken: Die Deckungskarte wird schrittweise von der elektronischen Versicherungsbestätigungskarte (eVB) abgelöst. Der Umstellungsprozess für Versicherungsunternehmen, Zulassungsbehörden und Kraftfahrt-Bundesamt beginnt ab 1. März 2008.
» mehr Infos zur eVB
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Kündigung: Wann kann die Autoversicherung gekündigt werden?
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Die meisten Autoversicherungen laufen bis zum 1. Januar eines Jahres und können einen Monat vorher gekündigt werden. Das heißt, wenn Sie Ihr Auto bei Zurich Connect versichern möchten, ist der Stichtag für die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung der 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung Ihrer alten Versicherung vorliegen. Weitere Möglichkeiten finden Sie in der Übersicht:
Bei Zurich Connect können Sie mit Monatsfrist zum Monatsende kündigen.
Bei anderen Versicherungen gilt in der Regel:
- zum Ablaufdatum mit Monatsfrist (also zum 31.12. jeden Jahres)
- nach einem Schaden mit Monatsfrist
- bei Fahrzeugwechsel mit sofortiger Wirkung
- Bei einer Beitragserhöhung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragsrechnung kündigen, wenn die Beiträge, aber nicht die Leistungen erhöht wurden und die Erhöhung nicht wegen eines Schadenfalls erfolgt ist.
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Fahrzeugverkauf: Wie schnell muss die Versicherung informiert werden?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, sollten Sie Ihre Versicherung umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche informieren. Am besten halten Sie bereits im Kaufvertrag fest, dass das Fahrzeug schnellstmöglich durch den Käufer ab- bzw. umgemeldet werden muss, denn die Autoversicherung wird erst zum amtlichen Ab- bzw. Ummeldetermin abgerechnet. Sie müssen den Beitrag also bis zur nächsten Hauptfälligkeit bezahlen. Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, ein Fahrzeug abgemeldet zu verkaufen.
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Versicherungsschutz: Welche Versicherungen brauchen Sie als Autofahrer?
» Autohaftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben)
» Voll- oder Teilkasko
» Auto-Schutzbrief
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