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Fragen und Antworten zur Privat-Haftpflichtversicherung

» Schadenersatzpflicht: Warum ist die Haftpflichtversicherung wichtig?

» Privat-Haftpflichtversicherung: Welche Schäden sind versichert?

» Privathaftpflicht: Wer ist mitversichert?

» Haustiere: Sind Haustiere in der Privathaftpflicht mitversichert?

»Selbstbeteiligung: Warum sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart werden?

» Vorsorgeversicherung: Was versteht man darunter?


Schadenersatzpflicht: Warum ist die Haftpflichtversicherung wichtig?

Wer anderen Schaden zufügt, muss Schadenersatz leisten und haftet laut Bürgerlichem Gesetzbuch dafür unbegrenzt mit seinem Vermögen. Eine Unachtsamkeit kann so zum finanziellen Ruin führen, da Sie unter Umständen ein Leben lang für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko ab, denn sie zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme alle berechtigten Schadenersatz-Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.

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Privat-Haftpflichtversicherung: Welche Schäden sind versichert?

Die Privathaftpflicht deckt alle Schäden, die Sie einem Dritten unabsichtlich zufügen – zum Beispiel beim Ausüben eines Hobbys oder beim Sport. Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten privaten Versicherungen – denn im Gesetz ist geregelt, dass Sie unbegrenzt und Ihr ganzes Leben lang für einen Schaden haften.

Bei der Privathaftpflicht besteht Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden:

Im Rahmen der Privathaftpflicht sind der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen zum Beispiel versichert als

  • Privatperson gegen die Gefahren des täglichen Lebens
  • Familienvorstand (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige)  
  • Dienstherr der im eigenen Haushalt beschäftigten Personen
  • Inhaber von selbst bewohnten Wohnungen oder eines Einfamilienhauses, Wochenend- oder Ferienhauses
  • Radfahrer
  • Freizeitsportler (ausgenommen Jagd)
  • privater Besitzer von erlaubten Hieb-, Stoß- und Schusswaffen (ausgenommen zu Jagdzwecken und strafbaren Handlungen)
  • Reiter und Hüter fremder Pferde bzw. Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken
  • Halter und Hüter zahmer Haustiere (zum Beispiel Katzen)
  • Hüter fremder Hunde (außer Kampfhunde)

 

Zudem ist der Gebrauch folgender Fahrzeuge und Geräte abgedeckt:

  • nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge oder Anhänger
  • Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Flugmodelle, Ballone und Drachen ohne Motoren bis maximal 5 kg Fluggewicht und ohne Versicherungspflicht
  • Surfbretter und Wassersportfahrzeuge ohne Motoren (ausgenommen eigene Segelboote)
  • ferngesteuerte Modell- und Wasserfahrzeuge

 

Bei Personenschäden übernehmen wir zum Beispiel die Kosten für:

  • Arzt und Krankenhaus
  • Umschulung
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Verdienstausfall
  • Renten von Verletzten, Witwen und Waisen
  • Schmerzensgeld

 

Bei Sachschäden tragen wir die Kosten zum Beispiel für:

  • Reparatur
  • Wiederbeschaffung
  • Nutzungs-, Verdienst- und Umsatzausfall
  • Wertminderung

 

Damit Sie nicht für unberechtigte Forderungen haften müssen, erfolgt nach jeder Schadenmeldung eine juristische Prüfung der Sachlage. Unberechtigte Forderungen wehrt wehren wir für Sie ab.

 

Ihre besonderen Leistungs-Extras der Privathaftpflicht:

  • Kinder während der Ausbildung mitversichert: Ihre Kinder sind auch während einem Zweitstudium oder einer zweiten Lehre bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres mitversichert. Auch volljährige Kinder, die direkt nach der Ausbildung keine Arbeitsstelle finden, sind noch ein Jahr in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
    mit 250.000 Euro abgedeckt.

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Privathaftpflicht: Wer ist mitversichert?

Versichert sind in der Regel alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben – es sei denn, Sie haben beim Abschluss der Versicherung etwas anderes vereinbart.

Beim Abschluss der Versicherung werden Sie je nach Lebenssituation als Familie, Single oder Senior eingestuft und erhalten den entsprechenden Tarif.

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Haustiere: Sind Haustiere in der Privathaftpflicht mitversichert?

Schäden durch Katzen und andere zahme Haustiere sind über Ihre Privathaftpflicht abgedeckt. Eine spezielle Versicherung ist nicht erforderlich. Hunde dagegen müssen separat versichert werden. Kampfhunde sowie behördlich als gefährlich eingestufte Hunde, können nicht versichert werden.

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Selbstbeteiligung: Warum sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart werden?

Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch Extremschäden entstehen können und oftmals das finanzielle Aus bedeuten.
Kleine Missgeschicke können dagegen leichter aus eigener Tasche bezahlt werden. Daher bietet wir Ihnen eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung an. Dabei zahlen Sie pro Schadenfall bis zu 150 Euro selbst und profitieren von noch günstigeren Beiträgen.

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Vorsorgeversicherung: Was versteht man darunter?

Die Vorsorgeversicherung in der Haftpflicht sichert Sie auch in neuen Situation vorläufig ab – zum Beispiel, wenn ein Hund angeschafft oder ein Haus gekauft wird. Diese automatische Absicherung ist jedoch zeitlich begrenzt. Jedes Jahr erhalten Sie mit der Beitragsrechnung die Erinnerung, Ihren Versicherungsschutz bei Bedarf anzupassen. Wenn Sie neue Risiken nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung melden und, wenn nötig, eine Haftpflichtversicherung dafür abschließen, entfällt die Vorsorgeversicherung rückwirkend.

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