Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden, die Sie einem Dritten unabsichtlich zufügen – zum Beispiel beim Ausüben eines Hobbys oder beim Sport. Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten privaten Versicherungen – denn per Gesetz ist geregelt, dass Sie unbegrenzt und Ihr ganzes Leben lang für einen Schaden haften.
Bei der Privathaftpflicht besteht Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
- als Radfahrer und Fußgänger aus der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder
- als Freizeitsportler
- als Reiter oder Hüter fremder Pferde bzw. als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken
- als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen (eigene Hunde müssen extra versichert werden) im Urlaub und bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland
- als Mieter von Wohnräumen
- als Mieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung im Ausland
- als Inhaber einer oder mehrerer nur zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung(en) im Inland, eines Einfamilienhauses im Inland, eines Wochenendhauses im Inland einschließlich dazugehörender Garagen oder Gärten und eines Schrebergartens für oberirdische Öltanks mit bis zu 2.000 Litern Fassungsvermögen. Für größere Tanks müssen Sie eine Gewässerschadenhaftpflicht abschließen.
- als Inhaber eines Zweifamilienhauses oder Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, sofern der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen die Wohnungen bewohnen
- als Bauherr bei Bauarbeiten bis zu 75.000 Euro je Bauvorhaben
- aus der Streu- und Reinigungspflicht (auch falls per Miet- oder Dauernutzungsvertrag übernommen)
Ausgenommen sind die Gefahren eines Betriebs, Berufs, Dienstes, (Ehren-)Amts, einer verantwortlichen Tätigkeit in Vereinigungen aller Art und einer ungewöhnlichen bzw. gefährlichen Beschäftigung.
Kostenübernahme
Bei Personenschäden übernehmen wir zum Beispiel die Kosten für:
- Arzt und Krankenhaus
- Umschulung
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Verdienstausfall
- Renten von Verletzten, Witwen und Waisen
- Schmerzensgeld
Bei Personenschäden übernehmen wir zum Beispiel die Kosten für:
- Arzt und Krankenhaus
- Umschulung
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Verdienstausfall
- Renten von Verletzten, Witwen und Waisen
- Schmerzensgeld
Bei Sachschäden tragen wir beispielsweise die Kosten für:
- Reparatur
- Wiederbeschaffung
- Nutzungs-, Verdienst- und Umsatzausfall
- Wertminderung
Damit Sie nicht für unberechtigte Forderungen haften müssen, erfolgt nach jeder Schadenmeldung eine juristische Prüfung der Sachlage. Unberechtigte Forderungen werden für Sie abgewehrt, notfalls vor Gericht.
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Ihre besonderen Leistungs-Extras der Privathaftpflicht:
- Angehörige im selbst bewohnten Zweifamilienhaus
Der Schutz Ihrer Privathaftpflicht reicht aus, wenn Sie ein von Ihnen bewohntes Zweifamilienhaus teilweise an Familienangehörige vermieten oder es ihnen kostenlos zur Verfügung stellen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist in beiden Fällen nicht notwendig.
- Kinder während der Ausbildung mitversichert
In der Privathaftpflicht für Familien sind Ihre Kinder auch während einer zweiten Ausbildung versichert. Das gilt für das zweite Studium oder eine weitere Lehre. Sogar nach Beendigung der Schul-/ Berufsausbildung besteht noch bis zu ein Jahr Versicherungsschutz für Ihre volljährigen Kinder, wenn diese direkt nach der Ausbildung arbeitslos sind.
- Schutz bei Auslandsaufenthalten
Ihr Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht gilt weltweit auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr. In den Ländern der EU, in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein ist die Gültigkeit sogar zeitlich unbegrenzt, vorausgesetzt, Sie behalten Ihren inländischen Wohnsitz bei.
- Kautionsleistung bei Schäden im Ausland
Wenn Sie im Ausland im Rahmen Ihrer gesetzlichen Haftpflicht eine behördlich angeordnete Kaution hinterlegen müssen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 25.000 Euro je Schadenfall zur Verfügung.
- Versicherungsschutz bei vermieteten Einliegerwohnungen
Sie haben zusätzlich Versicherungsschutz gegenüber Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Einliegerwohnung entstehen.
- Tätigkeit als Tagesmutter versichert
Wenn Sie als Tagesmutter in Ihrem Haushalt auf bis zu drei fremde minderjährige Kinder aufpassen, sind Sie abgesichert. Die Versicherung tritt ein, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder den Kindern aus Unachtsamkeit einen Schaden zufügen, egal ob während eines Ausflugs oder beim Spielen.
- Verlust fremder privater Schlüssel eingeschlossen
Sollten Sie fremde Schlüssel verlieren, die nicht gewerblich oder berufsbezogen sind, erstatten wir Folgekosten wie zum Beispiel das Austauschen von Sicherheitsschlössern bis zu einer Höhe von 2.500 Euro (bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro).
- Gebrauch von Surfbrettern mitversichert
Die Privathaftpflicht deckt Schäden, die durch den Gebrauch von Surfbrettern entstehen.
Sie können für die Privat-Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von 3, 5 oder 10 Millionen Euro wählen. Wir empfehlen mindestens 5 Millionen Euro.
Vermögensschäden sind immer mit 250.000 Euro abgedeckt.
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Deshalb können Sie derzeit leider keine Versicherungsangebote von Zurich Connect erhalten. Alternativ finden Sie hier das Produktangebot der DA Direkt. Die DA Direkt, mit über 30 Jahren Erfahrung im Direktgeschäft, ist ein Unternehmen der Zurich Gruppe Deutschland und einer der größten Kfz-Direktversicherer Deutschlands.