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Welche Leistungen bietet die Hausratversicherung?

Hier sehen Sie auf einen Blick, gegen welche Schäden Ihr Hausrat versichert ist. In jedem Fall gilt: Unsere Hausratversicherung schützt Sie weltweit. Das heißt: Auch außerhalb Ihrer ständigen Wohnung ist Ihr Hausrat versichert, bis zu drei Monate lang. Wenn zum Beispiel Einbrecher Ihr Urlaubsgepäck aus dem verschlossenen Hotelzimmer stehlen, bezahlen wir bis zu 10% der Versicherungssumme (maximal 10.000 Euro).

 

Weitere Leistungen:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
    Der Versicherungsschutz gilt zum Beispiel, wenn ein Kurzschluss in einem Elektrogerät einen Zimmerbrand auslöst.
  • Einbruchdiebstahl
    Ein Beispiel: Sie haben alles abgeschlossen. Aber die Diebe schlagen ein Fenster ein, gelangen so in die Wohnung und entwenden Ihre gesamten Wertsachen.
  • Vandalismus nach Einbruch
    Beispielsweise, wenn nach dem Einbruch die Täter auch Ihre Wohnung verwüsten und die Einrichtung zerstören.
  • Raub
    Zum Beispiel, wenn Sie überfallen werden und der Räuber unter Androhung von Gewalt Ihre Geldbörse entwendet.
  • Leitungswasserschaden
    Beispielsweise, wenn ein Rohrbruch Teile Ihrer Wohnung unter Wasser setzt und die Einrichtung ruiniert.
  • Sturm und Hagel
    Wenn eine Sturmböe das Dach abdeckt und eindringendes Regenwasser Ihren Hausrat beschädigt.

 

Unsere besonderen Leistungs-Extras:

  • Überspannungsschäden durch Blitz an PC-Hardware
    Für PC-Hardware, die aufgrund von Überspannungsschäden durch Blitz beschädigt wird, haben Sie Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe (maximal bis zur Versicherungssumme). Für alle Schäden an anderen Elektrogeräten erhalten Sie in diesem Fall bis zu 10% der Versicherungssumme. 
  • Transportschäden an PC-Hardware
    Wir ersetzen Transportschäden an neuer, gekaufter PC-Hardware und Konfigurations-Software bis zur maximalen Versicherungssumme, zum Beispiel nach einem Autounfall auf der Fahrt vom Geschäft zu Ihrer Wohnung.
  • Mehrkosten für Urlaubsrückreise im Schadenfall
    Wir erstatten Ihnen Mehrkosten bis zu 5% der Versicherungssumme (maximal 1.500 Euro), wenn Sie aufgrund eines erheblichen Versicherungsfalles (Schadenhöhe voraussichtlich über 5.000 Euro) vorzeitig aus dem Urlaub heimkehren müssen, zum Beispiel nach einem Einbruchdiebstahl bei Ihnen zu Hause. 
  • Wertsachen bis 30% versichert
    Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen liegt bei 30% der Versicherungssumme und nicht wie sonst üblich bei nur 20%. 
  • Aquarien bis 500 Liter im Versicherungsschutz eingeschlossen
    Bei Wasseraustritt aus Aquarien bis 500 Liter Füllmenge bezahlen wir den dadurch entstandenen Schaden an Ihrem Hausrat

 

Symbol: Wichtig Bitte beachten Sie: Nicht versichert ist der Hausrat, wenn dieser beispielsweise während eines Campingurlaubs aus dem Zelt oder dem Wohnwagen gestohlen wird.

 

 

In der Hausratversicherung übernehmen wir die Kosten für:

  • Neuwert plus Zusatzkosten
    Wir ersetzen Ihnen den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung Ihres Hausrats entsteht. Das heißt, Sie bekommen von uns den Betrag, den Sie zur Neuanschaffung oder Reparatur Ihres Eigentums brauchen. Außerdem übernehmen wir noch weitere Kosten, die mit dem Schadenfall direkt zusammenhängen: 
  • Aufräumungskosten
    Sollten nach einem Schadenfall, zum Beispiel durch Brand, Ausgaben durch das Wegräumen und den Abtransport von Sondermüll entstehen, kommen wir dafür auf. 
  • Bewegungs- und Schutzkosten
    Müssen zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Gegenstände bewegt, verändert oder geschützt werden, zahlen wir die dadurch entstehenden Kosten. Beispielsweise, wenn nach einem Leitungswasserschaden der Teppich gereinigt oder ersetzt werden soll und dafür der schwere Wohnzimmerschrank auf dem Teppich abgebaut werden muss.
  • Hotelkosten
    Sofern Ihre Wohnung nach dem Schadenfall gänzlich unbewohnbar ist, übernehmen wir die Kosten für Ihre Unterbringung – bis zu 100 Tage und bis zu 100 Euro täglich – ohne Nebenkosten wie zum Beispiel Frühstück oder Telefon. 
  • Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
    Sollten im Bereich der Wohnung bei einem Einbruch oder durch Vandalismus Gebäudebeschädigungen entstanden sein, zum Beispiel eine beschädigte Terrassentür, zahlen wir die Reparaturkosten. 
  • Reparaturkosten für gemietete Wohnungen
    Falls bei einer Mietwohnung Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten entstehen, kommen wir für die Beseitigung auf.
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
    Wenn Ihnen beim Versuch, größeren Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten, Aufwendungen entstehen. Zum Beispiel, wenn Sie mit einer Decke einen Brand gelöscht haben, ersetzen wir Ihnen auch die Decke. 
  • Schlossänderungskosten
    Sollten Ihnen Wohnungsschlüssel abhanden kommen, zum Beispiel bei einem Einbruch in Ihrer Wohnung oder durch Diebstahl aus einem Spind, so dass daraufhin Schlösser ausgewechselt werden müssen, übernehmen wir die Kosten dafür. 
  • Transport- und Lagerkosten
    Wenn Ihre Wohnung nach dem Schadenfall unbewohnbar ist, zahlen wir die Zwischenlagerung des Hausrats für bis zu 100 Tage.

 

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